Eigenverwaltung
Seit der gesetzlichen Neuordnung des Insolvenzrechts im Jahr 2012 wurden im gleichen Jahr 346 Verfahren im Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung abgewickelt. Stellt dies nur eine kleine Erhöhung dar, ist die Zahl mit geschätzten 500 Verfahren im Jahr 2013 bereits deutlich höher. Da aufgrund der Größenkriterien nur wenige Verfahren für das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung geeignet sind, ist dieser Anstieg bemerkenswert und bedeutend. Für das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung gelten diese Größenkriterien:
MIO. € BILANZSUMME
MIO. € UMSATZERLÖSE
Ø ARBEITNEHMER / JAHR
„Die Akzeptanz des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung steigt.“
Hans-Peter Burghardt – www.bebk-rechtsanwaelte.de
HERAUSFORDERUNG ANTRAGSTELLUNG
Für die Eröffnung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung ist ein einfacher Insolvenzantrag nicht ausreichend. Der Antrag muss das Insolvenzgericht und die Gläubiger von der Richtigkeit und Erfolgsaussicht des angestrebten Verfahrens überzeugen und ist – anders als bei der Regelinsolvenz – von höchster Bedeutung für die Beurteilung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung; gleiches gilt für das Schutzschirmverfahren. Die Begleitung der Antragstellung durch einen in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt verbessert die Erfolgsaussichten des Antrags und sorgt dafür, dass die Weichen für ein erfolgversprechendes Verfahren rechtzeitig gestellt werden.
In diesem Zusammenhang zeigt eine aktuelle Studie, dass die Antragstellung mit einem vollständigen Sanierungskonzept, Umfang und Qualität der Bescheinigung eines in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Beraters und die Information der Gläubiger als schwierig beurteilt werden. Gleichzeitig sind sie besonders wichtig für die Antragstellung und für das sich anschließende Verfahren.
ERFOLGSFAKTOREN BEIM ANTRAG AUF EIGENVERWALTUNG
Für die Eröffnung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung ist ein einfacher Insolvenzantrag nicht ausreichend. Der Antrag muss das Insolvenzgericht und die Gläubiger von der Richtigkeit und Erfolgsaussicht des angestrebten Verfahrens überzeugen und ist – anders als bei der Regelinsolvenz – von höchster Bedeutung für die Beurteilung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung; gleiches gilt für das Schutzschirmverfahren. Die Begleitung der Antragstellung durch einen in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt verbessert die Erfolgsaussichten des Antrags und sorgt dafür, dass die Weichen für ein erfolgversprechendes Verfahren rechtzeitig gestellt werden.
In diesem Zusammenhang zeigt eine aktuelle Studie, dass die Antragstellung mit einem vollständigen Sanierungskonzept, Umfang und Qualität der Bescheinigung eines in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Beraters und die Information der Gläubiger als schwierig beurteilt werden. Gleichzeitig sind sie besonders wichtig für die Antragstellung und für das sich anschließende Verfahren.