BERATUNG IN SANIERUNG UND INSOLVENZ
Seit der gesetzlichen Neuordnung des Insolvenzrechts im Jahr 2012 wurden im gleichen Jahr 346 Verfahren im Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung abgewickelt. Stellt dies nur eine kleine Erhöhung dar, ist die Zahl mit geschätzten 500 Verfahren im Jahr 2013 bereits deutlich höher. Da aufgrund der Größenkriterien nur wenige Verfahren für das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung geeignet sind, ist dieser Anstieg bemerkenswert und bedeutend. Für das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung gelten diese Größenkriterien:
Wirtschaftsrecht, insbesondere Insolvenzrecht, ist der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh.
Neben ihrer Tätigkeit als Insolvenzverwalter bieten die Rechtsanwälte der Kanzlei Beratung und Unterstützung in allen Fragestellungen des Insolvenzrechts und übernehmen die Interessenvertretung im Umfeld von Insolvenzverfahren, zum Beispiel bei folgenden Themen:
- Insolvenz in Eigenverwaltung
- Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG)
- Insolvenzgründe
- Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer
- Insolvenzantragspflicht für Gesellschafter
- Haftung im Insolvenzfall
- Verträge im Umfeld der Insolvenz
- Insolvenzplanverfahren
- Sanierung und Restrukturierung