EIGENVERWALTUNG
Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:
MEILENSTEINE DES INSOLVENZVERFAHRENS NACH ESUG
RESTRUKTURIERUNG ALS ZIEL
Den verlässlichen Mittelpunkt einer erfolgversprechenden Vorbereitung bildet ein umfassendes Restrukturierungskonzept. Es analysiert die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens und deckt die Erfolgsfaktoren auf. Den Weg des Unternehmens durch die Sanierung zeichnet es idealerweise bereits vor. Das Ziel einer Sanierung im Sinne des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung (ESUG) ist die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
BESCHEINIGUNG DES GUTACHTERS
Eine Bedingung für die Antragstellung ist die Bescheinigung eines in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Gutachters, dass weder Überschulung noch eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und eine Sanierung erfolgversprechend ist. Für das Schutzschirmverfahren gehört diese Bescheinigung zwingend zum notwendigen Insolvenzantrag.
ANTRAGSSTELLUNG BEI GERICHT
Unabhängig von den formal notwendigen Inhalten eines Insolvenzantrags bildet eine sorgfältige Abstimmung der Anforderungen des Gerichts eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Antragstellung und die spätere Zusammenarbeit. Es gilt, die Anforderungen des jeweiligen Gerichts und seine Vorgehensweise genau zu kennen. Alle Punkte, die zur Vervollständigung des Antrags beitragen, vermeiden Fehler und Rückfragen und sparen wertvolle Zeit. Diese kommt dem reibungslosen Start des Insolvenzverfahrens und letztlich einem zügigen und erfolgreichen Sanierungsprozess zu Gute.
PRÜFUNG DES ANTRAGS UND ENTSCHEIDUNG
Nach Eingang und Prüfung des Insolvenzantrags entscheidet das Gericht zunächst über die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens und des vorläufigen Gläubigerausschusses. Es ordnet die vorläufige Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren an und bestimmt den vorläufigen Sachwalter.
Für die Ausarbeitung des Insolvenzplans stehen dem Unternehmen nach der Antragstellung im Schutzschirmverfahren maximal drei Monate zur Verfügung.
INSOLVENZPLAN UND NÄCHSTE SCHRITTE
Für das Unternehmen im Insolvenzverfahren steht nach der Entscheidung des Gerichts die möglichst reibungslose Fortsetzung des Geschäftsbetriebs und die Erarbeitung bzw. Fertigstellung des Insolvenzplans im Mittelpunkt. Die Unterstützung und Aufsicht des Sachwalters sichert die sachgerechte und zukunftsorientierte Kontrolle aller finanziell relevanten Prozesse.
ERÖFFNUNG DES VERFAHRENS UND PLANERFÜLLUNG
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird, sofern erforderlich, ein Gläubigerausschluss eingesetzt und die Eigenverwaltung im eröffneten Verfahren beginnt. Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung dauern in der Regel nur wenige Monate und enden idealerweise mit der Planerfüllung. Im Anschluss daran kann das Gericht den Insolvenzplan bestätigen und das Insolvenzverfahren aufheben. Das Unternehmen geht in die reguläre Geschäftstätigkeit über und setzt die begonnene Sanierung eigenverantwortlich fort.
POTENZIALE
Entscheidungssicherheit als Kriterium
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung (ESUG) stärkt die Möglichkeiten der Eigenverwaltung und setzt auf die konstruktive Überwindung einer Krise durch die enge Zusammenarbeit der bestehenden Geschäftsleitung mit Gläubigern, Gericht und Sachwalter.
Die Geschäftsleitung des Unternehmens behält durch die Eigenverwaltung unter der Aufsicht des Sachwalters die Verantwortung und Handlungsfähigkeit im Sanierungsverfahren. Die Gläubiger gewinnen mehr Einfluss, u.a. durch die Auswahl des Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters und bleiben eng am laufenden Verfahren. Bei einem positiven Verlauf profitieren alle Beteiligten von der schnelleren Abwicklung des Insolvenzverfahrens und der Rückkehr des Unternehmens in die normale Geschäftstätigkeit.
ABSCHLUSS
Die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans schließt die Phase der Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht ab. Für Unternehmen in der Restrukturierung stellt der Abschluss häufig erst einen Zwischenschritt da, mit dem der Sanierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Es gilt, die begonnene Sanierung und den Restrukturierungsplan weiter zu verfolgen und konsequent umzusetzen, damit die das Unternehmen erfolgreich wird und bleibt.